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CE-Konformitätserklärung

Für unbestückte Leiterplatten ist das Anbringen der CE-Kennzeichnung nicht erforderlich, da die entsprechenden Richtlinien weit über die Funktion oder Beschaffenheit der Leiterplatte hinaus gehen.

Inwiefern vollendete Baugruppen der CE-Richtlinie entsprechen liegt somit nicht im Einflussbereich des Leiterplattenherstellers. Eine CE-Konformitätserklärung kann nur für das fertig montierte Endprodukt vorliegen. Aus oben genannten Gründen können wir Ihnen leider keine CE-Konformitätserklärung für Ihre Leiterplatte zukommen lassen , da die CE-Konformität richtigerweise nur für das fertig montierte Endprodukt vorliegen kann.

Die Brandschutzklasse unserer Leiterplatten ist UL-94/V0.

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